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Die Alevion Unternehmensberatung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und berät nach dessen Grundsätzen:
Die Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. für den Beruf »Unternehmensberater« berücksichtigen auch die Berufsgrundsätze der internationalen Dachverbände FEACO und ICMCI.
Präambel
Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten der Mitglieder des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., in ihren
Beziehungen zu Klienten, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern,
Lieferanten, Verbänden und der Öffentlichkeit.
Einführung und Einhaltung
Die Mitglieder des BDU verpflichten sich freiwillig zur
Einhaltung der Grundsätze und unterwerfen sich in strittigen Fragen
einem Ehren- oder Schiedsgericht. Die Grundsätze werden in geeigneter
Form allen Mitarbeitern der BDU-Mitglieder bekanntgegeben und diese zur
Einhaltung angehalten.
1. Fachliche Kompetenz
Unternehmensberater übernehmen nur Aufträge, für deren
Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter
bereitgestellt werden können.
Unternehmensberater suchen Lösungen, die dem Stand der
Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des
Klienten in bester Weise gerecht werden.
Unternehmensberater unternehmen alle Anstrengungen, ihre
Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern
und machen ihren Klienten die Vorteile dieser Verbesserungen
uneingeschränkt zugänglich.
2. Seriosität und Effektivität
Unternehmensberater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie erwarten, dass ihre Arbeit Vorteile für den Klienten bringt.
Sie geben realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühen sich, diese einzuhalten.
Unternehmensberater üben nicht nur eine gutachterliche
Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken bei der
Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Klienten
zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne Hilfe des Unternehmensberaters
fortführen kann.
Unternehmensberater sind sich bewusst, dass neben der
sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen große Bedeutung
besitzen. Sie bemühen sich deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.
3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit
Unternehmensberater werden grundsätzlich eigenverantwortlich
tätig und akzeptieren in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkung
ihrer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Sie führen eine
unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch
Unangenehmes offen aus. Sie erstellen keine Gefälligkeitsgutachten.
Unternehmensberater respektieren auch gegenüber den für sie
tätigen Mitarbeitern, soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert
sind, deren Verpflichtung zu eigenverantwortlicher Tätigkeit.
Unternehmensberater verpflichten sich zur Neutralität
gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur
Verwirklichung ihrer Vorschläge erforderlich sind und fordern oder
akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen
oder dergleichen.
Sofern Unternehmensberater Lieferanten empfehlen, erfolgt dies
nur aufgrund der Erfordernisse des Klienten oder einer vergleichenden
Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern
Unternehmensberater EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder -Hilfsmittel
empfehlen, die von ihnen vertrieben werden oder an denen sie in
irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen sie auf diese
Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen
Produktauswahl.
4. Unvereinbare Tätigkeiten
Mit dem Beruf des Unternehmensberaters unvereinbar ist die
Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der
Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden.
5. Vertraulichkeit
Unternehmensberater behandeln alle internen Vorgänge und
Informationen des Klienten, die ihnen durch ihre Arbeit bekannt werden,
streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen
nicht an Dritte weitergegeben.
Unternehmensberater gewähren keinen generellen
Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden
in besonderen Fällen Absprachen getroffen.
Unternehmensberater halten sich für berechtigt, Klientenlisten
zu veröffentlichen, werden aber Klienten nur dann als Referenz angeben,
wenn sie deren Zustimmung zuvor eingeholt haben.
6. Unterlassung von Abwerbung
Unternehmensberater bieten Mitarbeitern ihrer Klienten weder
direkt noch indirekt Positionen bei sich selbst oder anderen Klienten
an.
Unternehmensberater erwarten, dass auch ihre Klienten während
der Zusammenarbeit mit ihnen mit keinem ihrer Mitarbeiter
Einstellungsverhandlungen führen und ihre Mitarbeiter nicht abwerben.
Unternehmensberater verlangen von ihren Mitarbeitern, dass sie
während der Dauer der Klientenbeziehungen keine Verhandlungen mit
Klienten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer
Arbeit gesichert wird.
Unternehmensberater nehmen keine sitten- und wettbewerbswidrige Abwerbung von Mitarbeitern anderer BDU-Mitglieder vor.
7. Fairer Wettbewerb
Unternehmensberater erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und
Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten
sie Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an.
Unternehmensberater achten das geistige Urheberrecht an
Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden
solches Material nur mit Quellenangabe. Unternehmensberater empfehlen
bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren
Leistungsstand ihnen bekannt ist, dabei und bei Kooperationen
bevorzugen sie BDU-Mitglieder.
Unternehmensberater legen bei Kooperationen, soweit es sich
nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den Klienten die
Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen
und klar dar.
8. Angemessene Preisbildung
Unternehmensberater berechnen Honorare, die im richtigen
Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die
vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden
sind.
Unternehmensberater geben Festpreisangebote nur für Projekte
ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach
honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der
zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien
überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind.
Unternehmensberater präzisieren ihre Angebote so, dass der
Klient weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung
gestellt werden.
9. Seriöse Werbung
Unternehmensberater verpflichten sich zu seriösem Verhalten in
der Werbung und der Akquisition und präsentieren ihre Qualifikation
einzig im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und ihre Erfahrung.
Referenzschreiben werden nicht, auch nicht auszugsweise, verbreitet.
Unternehmensberater halten sich in ihren Darstellungen über
ihre Umsätze, Mitarbeiter, Tätigkeitsbereiche etc. an den
augenblicklichen Stand und geben keine spektakulären Zukunftspläne
bekannt.
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